Hausordnung

Die Hausordnung soll unseren Gästen einen angenehmen Besuch ermöglichen und die Sicherheit aller Personen und Objekte gewährleisten. Das anwesende Personal ist jederzeit berechtigt, spezielle Anordnungen zu treffen. 

1. Im ganzen Haus gilt Rauchverbot. Ausserhalb des Gebäudes stehen Aschenbecher zur Verfügung. 

2. Esswaren und Getränke sind in den Ausstellungsräumen nicht zugelassen. 

3. Ausstellungsobjekte dürfen nicht berührt werden. Ausnahmen sind gekennzeichnet. 

4. Aus konservatorischen und sicherheitstechnischen Gründen ist es nicht gestattet, sperrige, nasse oder spitze Gegenstände in die Ausstellungsräume mitzunehmen. Dies gilt auch für grössere Taschen, Reisegepäck oder Rucksäcke. Mäntel und Jacken müssen entweder angezogen oder an der kostenlosen Garderobe deponiert werden. 

5. Kinderwagen sind je nach Ausstellung und Besucherandrang ungeeignet. Sie können an der Garderobe deponiert werden. 

6. Foto-, Video-und Audioaufnahmen für den privaten Gebrauch sind im und um das Museum erlaubt, jedoch ohne Blitz und ohne Stativ. Wir freuen uns über Ihre Posts @museumgestaltung auf Social Media! Professionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen für kommerzielle Zwecke oder Werbung bedürfen einer schriftliche Erlaubnis, vorab einzuholen per E-Mail an welcome@museum-gestaltung.ch

7. Hunde und andere Tiere dürfen nicht mit ins Museum genommen werden. Ausgenommen sind Blindenführerhunde. 

8. Kinder unter 12 Jahren müssen von einer erwachsenen Person begleitet werden. 

9. Lehrpersonen sind während des gesamten Besuches für ihre Schulklasse verantwortlich. Schulklassen und Gruppen müssen im Voraus angemeldet werden über die Website museum-gestaltung.ch oder per E-Mail an vermittlung@museum-gestaltung.ch

10. Die Ausstellungsräume sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. 

11. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. 

12. Für an der Garderobe und in den Schliessfächern hinterlegte Gegenstände und Wertsachen übernimmt das Museum keine Haftung. 

13. Das Betreten des Senkgartens vor dem Standort Ausstellungsstrasse erfolgt auf eigene Gefahr. Das Museum lehnt jegliche Haftung ab. 

14. Besuchende haften für alle durch ihr Verhalten verursachten Schäden, sowohl an Ausstellungsobjekten und Leihgeräten als auch an Einrichtungen und Gebäudeteilen des Museums. 

Die Hausordnung wurde von der Museumsleitung beschlossen und gilt für alle Gäste des Museums. Die Hausordnung tritt am 1.3.2018 in Kraft. Sie ergänzt die Hausordnung der ZHdK.